Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Geltung gegenüber Unternehmern
Yaman Labash Abazid – Siravo Studios
Mülgaustraße 13
41199 Mönchengladbach
Deutschland
E-Mail: hello@siravo.de
Telefon: +49 15561 098752
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Yaman Labash Abazid, handelnd unter Siravo Studios, nachfolgend „Anbieter“, und seinen Kunden über Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, Webdesign, Shopify, Shop-Setup, Relaunch, Migration, Optimierung, Betreuung, Wartung, Beratung, Design, technische Umsetzung sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, projektbezogene Angebote, Leistungsbeschreibungen und sonstige ausdrücklich getroffene Abreden haben Vorrang vor diesen AGB. Individualabreden gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzlich vor.
2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Nachrichten oder sonstigen Unterlagen stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform,
b) gesonderte schriftliche oder in Textform getroffene Vereinbarung,
c) Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder Teilzahlung auf ein konkretes Angebot, oder
d) ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden und deren Annahme durch den Anbieter.
2.3 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter den Kunden bei Vertragsschluss auf sie hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen richtet sich nach § 305 BGB.
2.4 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen sind in dieser Reihenfolge:
a) individuelle Vereinbarungen,
b) das jeweilige Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung,
c) diese AGB.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
3.2 Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Shopify- und E-Commerce-Beratung,
- Konzeption und Planung von Onlineshops,
- Erstellung und Einrichtung von Shopify-Shops,
- Relaunch und Migration bestehender Shops,
- Design und Strukturierung von Seiten,
- technische Einrichtung und Anpassung,
- laufende Betreuung, Wartung und Optimierung,
- sonstige agenturtypische Leistungen im digitalen Bereich.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart, schuldet der Anbieter insbesondere nicht:
- Rechtsberatung,
- Steuerberatung,
- verbindliche Markt- oder Wettbewerbsanalyse,
- Erstellung oder Prüfung rechtlicher Texte,
- dauerhafte Suchmaschinenoptimierung,
- Werbekampagnen,
- Umsatz-, Gewinn-, Reichweiten-, Ranking- oder Conversion-Garantien,
- die Beschaffung oder Finanzierung externer Lizenzen, Domains, Apps, Plugins, Themes, Bilder, Stockmaterialien oder Drittanbieter-Tools.
Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Umsätze, Gewinne, Reichweiten, Conversion-Raten oder sonstige geschäftliche Ergebnisse garantiert.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter, insbesondere Freelancer, Subunternehmer oder externe Dienstleister, zu bedienen.
3.5 Sofern Leistungen auf Vorgaben, Strukturen, APIs, Funktionen oder Richtlinien von Drittanbietern, insbesondere Shopify oder sonstigen App-, Hosting-, Zahlungs- oder Softwareanbietern, aufbauen, schuldet der Anbieter nicht die unveränderte Fortdauer oder dauerhafte Verfügbarkeit dieser fremden Systeme.
3.6 Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Die Abnahme spielt dabei eine zentrale Rolle.
4. Angebote, Vergütung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
4.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Anbieter berechtigt, Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder Meilensteinzahlungen zu verlangen. Die konkrete Zahlungsstruktur kann je nach Projektumfang individuell festgelegt werden.
4.3 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der fristgerechten Zahlung offener Rechnungen abhängig zu machen.
4.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt,
- die weitere Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen,
- Projektarbeiten zu pausieren,
- Freigaben, Übergaben, Liveschaltungen oder Zugänge zurückzuhalten,
- den Zugang zu Arbeitsständen, Entwürfen oder Projektdateien vorläufig zu sperren,
soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
4.6 Die endgültige Übergabe von Ergebnissen, Nutzungsrechten, Quelltexten, Zugangsdaten, Exporten, finalen Designs oder Liveschaltungen kann bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen zurückbehalten werden.
4.7 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto. Soweit der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
5.2 Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung von Texten, Bildern, Logos, Produktdaten und sonstigen Inhalten,
- Bereitstellung notwendiger Zugänge, Passwörter und technischer Informationen,
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners,
- rechtzeitige Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen,
- Mitteilung aller für das Projekt relevanten Besonderheiten.
5.3 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Weisungen rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
5.4 Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Kennzeichen, Bilder, Texte, Produktinformationen, Bewertungen oder sonstige Materialien gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, sofern der Anbieter die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
5.5 Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder ausbleibende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen um den Zeitraum, in dem die Mitwirkungshandlung ausbleibt, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
6. Projektablauf, Korrekturen und Änderungswünsche
6.1 Vom Anbieter genannte Zeitpläne, Projektfahrpläne, Umsetzungsdauern, Launch-Termine oder sonstige Fristen sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sämtliche Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung aller vereinbarten Fristen zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
6.2 Änderungswünsche des Kunden nach Projektbeginn, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, stellen zusätzliche Leistungen dar und sind gesondert zu vergüten.
6.3 Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst die vereinbarte Vergütung nur die dort ausdrücklich bezeichneten Leistungen und eine angemessene Anzahl projektüblicher Abstimmungen und Korrekturen. Umfangreiche Mehrfachänderungen, neue Briefings, inhaltliche Richtungswechsel, nachträgliche Strukturänderungen oder wiederholte Umgestaltungen sind nicht von der ursprünglichen Vergütung umfasst.
6.4 Der Anbieter ist berechtigt, Änderungswünsche des Kunden von einer vorherigen Freigabe von Mehrkosten, einer Anpassung des Zeitplans und gegebenenfalls einer Anpassung der Zahlungsstruktur abhängig zu machen.
6.5 Eine einmal freigegebene Projektphase, ein Designstand, ein Konzept oder ein Funktionsumfang gilt hinsichtlich der freigegebenen Inhalte als verbindliche Arbeitsgrundlage für die weiteren Projektphasen.
6.6: Kommt es aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden zu einer Projektunterbrechung von mehr als 14 Tagen, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt neu zu terminieren.
Ein dadurch entstehender Mehraufwand, insbesondere durch erneute Einarbeitung, Ressourcenplanung oder organisatorische Anpassungen, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Fremdleistungen, Drittanbieter und externe Systeme
7.1 Soweit der Anbieter Leistungen Dritter vermittelt, empfiehlt oder in das Projekt einbindet, kommt der jeweilige Vertrag über diese Fremdleistung grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Funktionsänderungen, Preisanpassungen, Sperrungen, API-Änderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen externer Anbieter, insbesondere von Shopify, Zahlungsdienstleistern, App-Anbietern, Domain-Providern, Hosting-Anbietern oder Social-Media-Plattformen.
7.3 Kosten für Drittanbieter-Leistungen, Lizenzen, Themes, Apps, Plugins, Bilddatenbanken, Fonts, Domains, Hosting, externe Tools oder ähnliche Leistungen sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Vertragsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Lizenzbedingungen oder technische Anforderungen externer Drittanbieter rechtlich zu prüfen.
7.5: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass externe Plattformen, Systeme oder Dienste, insbesondere Shopify oder vergleichbare Anbieter, jederzeit fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder unverändert verfügbar sind.
8. Abnahme
8.1 Soweit eine werkvertragliche Leistung geschuldet ist, wird der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung der Leistung oder eines abgrenzbaren Leistungsteils anzeigen und diese zur Abnahme bereitstellen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Werkleistung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Dies entspricht § 640 BGB.
8.3 Der Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform konkret zu benennen.
8.4 Setzt der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform, gilt die Leistung gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung abgibt.
8.5 Als Abnahme gilt ebenfalls die produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden, insbesondere die Liveschaltung, Veröffentlichung, Freigabe zur Nutzung im Geschäftsbetrieb oder die vorbehaltlose Verwendung im Echtbetrieb, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich gerügt werden.
8.6 Der Anbieter ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen, Projektphasen oder Meilensteine gesondert zur Teilabnahme zu stellen.
8.7 Die vorbehaltlose Bezahlung einer auf eine klar abgrenzbare Projektphase bezogenen Rechnung kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die entsprechende Phase im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
9. Kündigung und Projektabbruch
9.1 Soweit ein Werkvertrag vorliegt, kann der Kunde den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes grundsätzlich jederzeit kündigen. Im Fall einer solchen Kündigung ist der Anbieter nach § 648 BGB berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
9.2 Im Fall einer Kündigung oder eines sonstigen Projektabbruchs durch den Kunden sind jedenfalls die bis dahin erbrachten Leistungen, aufgewandten Zeiten, bereits begonnenen Teilleistungen, externen Kosten, gebuchten Ressourcen sowie nicht mehr stornierbare Fremdleistungen vom Kunden zu vergüten.
9.3 Bereits geleistete Anzahlungen oder Abschlagszahlungen werden nur insoweit erstattet, als sie die nach Maßgabe von Ziffer 9.1 und 9.2 geschuldete Vergütung übersteigen.
9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Für Kündigungen aus wichtigem Grund enthält § 648a BGB eine gesetzliche Grundlage.
10. Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an den vom Anbieter geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Projekt geschuldeter Vergütungen beim Anbieter.
10.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den vertraglich geschuldeten und bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, soweit sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt.
10.3 Eine Bearbeitung, Weiterentwicklung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung an Dritte ist nur insoweit zulässig, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich zwingend aus dem Vertragszweck ergibt.
10.4 Rohdateien, editierbare Quelldateien, offene Arbeitsdateien, interne Projektdateien, Vorlagen, Konzepte, Zwischenschritte, Strategiepapiere, Dokumentationen oder Entwicklungsstände schuldet der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5 Soweit der Anbieter auf Materialien, Vorlagen, Themes, Module, Komponenten, Bibliotheken, Standards oder sonstige Elemente zurückgreift, die ihrerseits Rechten Dritter unterliegen, erhält der Kunde Nutzungsrechte nur in dem Umfang, in dem der Drittanbieter diese zulässt.
10.6 Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Arbeitsweisen, technische Lösungen, wiederverwendbare Bausteine und konzeptionelle Ansätze auch für andere Projekte zu verwenden.
11. Referenznennung und Eigenwerbung
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden sowie das für ihn erstellte Projekt als Referenz in angemessener Weise zu benennen und zu Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Social-Media-Auftritten, Angebotsunterlagen oder Case Studies.
11.2 Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens des Kunden, die Darstellung von Logos, Screenshots, öffentlich zugänglichen Projektansichten sowie eine allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs.
11.3 Widerspricht der Kunde der Referenznennung aus berechtigtem Interesse vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich in Textform, wird der Anbieter dies angemessen berücksichtigen.
11.4 Der Anbieter ist ferner berechtigt, einen branchenüblichen Hinweis auf seine Mitwirkung, insbesondere in Form eines dezenten Footer-Hinweises oder einer internen Kennzeichnung, anzubringen, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
12. Sachmängel
12.1 Für Mängel an werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Das Gesetz sieht bei Mängeln insbesondere Nacherfüllung, Selbstvornahme unter Voraussetzungen, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz vor.
12.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und dabei so konkret zu beschreiben, dass eine sachgerechte Überprüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung möglich ist.
12.3 Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
12.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
- nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit,
- Beeinträchtigungen, die auf fehlerhaften Inhalten oder Weisungen des Kunden beruhen,
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte nach Übergabe,
- Problemen, die durch externe Systeme oder Drittanbieter verursacht werden,
- bloßen Geschmacksfragen, soweit die vereinbarte Leistungsbeschreibung eingehalten wurde.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
- entgangenen Gewinn,
- ausgebliebene Umsätze,
- verlorene Geschäftschancen,
- nicht erreichte wirtschaftliche Erwartungen,
- Rankingverluste,
- Conversion-Verluste,
- Werbeerfolge oder Marketingergebnisse,
- Sperrungen, Änderungen oder Ausfälle externer Plattformen und Tools,
soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
13.5 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden genutzten Inhalte, Angaben, Werbeaussagen, Kennzeichnungen, Preisangaben, Produktdarstellungen, Bilder, Markennutzungen, Impressumsangaben, Datenschutztexte, Einwilligungslösungen oder sonstigen rechtlichen Erfordernisse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende rechtliche Prüfung geschuldet ist.
13.6 Soweit der Kunde eigenständig oder durch Dritte nach Übergabe Änderungen an der Leistung vornimmt, entfällt die Haftung des Anbieters für daraus entstehende Mängel oder Folgeschäden.
14. Verjährung
14.1 Für Mängelansprüche gilt die gesetzliche Verjährung.
14.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist und zwingendes Recht nicht entgegensteht.
15. Vertraulichkeit
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
15.2 Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte betriebliche, technische, wirtschaftliche, organisatorische oder strategische Informationen, Zugangsdaten, Kalkulationen, Entwürfe, Angebote und Projektunterlagen.
15.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
- bereits öffentlich bekannt sind,
- ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
16. Kommunikation
16.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kann die Kommunikation zwischen den Parteien insbesondere per E-Mail, Videocall, Messenger, Projektmanagement-Tool oder sonst in Textform erfolgen.
16.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm mitgeteilten Kontaktdaten aktuell sind und eingehende Nachrichten des Anbieters, insbesondere per E-Mail, regelmäßig abgerufen werden.
16.3 Erklärungen und Freigaben des Kunden, die über die üblichen Kommunikationskanäle des Projekts abgegeben werden, können vom Anbieter als verbindlich behandelt werden, sofern aus den Umständen nichts anderes folgt.
17. Datenschutz
17.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
17.2 Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
17.3 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne erforderlich ist, werden die Parteien auf Anforderung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
18.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
18.5: Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

